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Wochenmarktfinder

Sie wollen wissen, wann und wo Sie welchen Wochenmarkt in Hamburg finden? Unser Wochenmarktfinder verrät es Ihnen.

Newsflash

Marktstories Logo

Landesverband des Ambulanten Gewerbes und der Schausteller Hamburg e.V.

Neues vom BSM

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Am Mittwoch, 9. März 2011, haben wir Gelegenheit, das von uns erbetene Gespräch mit der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales in Bremen, Senatorin Rosenkötter, zu führen.

Der BSM wird bei diesem Gespräch vertreten durch Susanne Keuneke, stellvertretende Bundesfachberaterin für Verkauf und Imbiss im BSM sowie Vorsitzende des Vereins der Schausteller und Marktkaufleute Bremen, Sonja Marx aus Hamburg, Dirk Wagner, Bundesfachberater für Verkauf und Imbiss im BSM, Rolf Herderhorst, Geschäftsführer Verein Bremen sowie Werner Hammerschmidt, Hauptgeschäftsführer des BSM.

Gebühren für Wochenmärkte

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In Harburg gibt es derzeit eine kleine Anfrage an den dortigen Bezirksamtsleiter, in der es um die Gebühren für private Wochenmärkte geht. In den Hamburger Bezirken gibt es unterschiedliche Gebührensätze als Festsetzungsgebühr oder aber Sondernutzungsgebühr.

In der kleinen Anfrage des Abgeordneten Heinz Beeken geht es unter anderem darum, welche Kritierien den unterschiedlichen Gebührensätzen zu Grunde liegen. In Harburg beträgt die Festsetzungsgebühr 150,00 €, in Altona wird solch eine Gebühr überhaupt nicht erhoben, in Wandsbek gibt es eine Bandbreite.

Auch die in Harburg erhobene Sondernutzungsgebühr weicht von den Gebührensätzen in anderen Bezirken ab. Erkennbar ist, dass der Wochenmarkt in Neugraben von erkennbar weniger Marktbeschickern genutzt wird.

Ziel der Anfrage ist es, eine Aussage zum Gebührenniveau im Bezirk zu erhalten, die den Markthändlern Planungssicherheit gibt. Sowohl Bevölkerung als auch Politik sind an einem funktionierenden, aber natürlich auch florierenden Marktgeschehen interessiert.

LAGS News 2/2011

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Der Februar-Newsletter des LAGS ist online!

Sie finden ihn hier.

Sonderkonditionen bei Metro

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Die Metro bietet auch in den nächsten Wochen Sonderkonditionen für die Mitglieder des BSM an. Im März und April gibt es Sonderpreise auf verschiedene Kernartikel für Reinigung, Hygiene und Büro. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.

Auch Osterartikel gibt es zu verbesserten Konditionen. Die Infos zu den Sonderpreisen bei Oster-Artikeln finden Sie hier.

Urteil des EuGH zur Besteuerung bei Imbissen

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Nach einem Urteil des EuGH muss bei Imbissen künftig nur noch mit sieben Prozent Umsatzsteuer besteuert werden. Im Urteil vom 10. März heißt es unter anderem, "die vom vorlegenden Gericht genannten Dienstleistungselemente bestehen nämlich nur in der Bereitstellung behelfsmäßiger Vorrichtungen, d. h. ganz einfacher Verzehrtheken ohne Sitzgelegenheit, um einer beschränkten Zahl von Kunden den Verzehr an Ort und Stelle im Freien zu ermöglichen."

In diesem Zusammenhang schade ist, dass wir teilweise bereits mit 19 Prozent versteuert haben. Für die Zeltbetriebe indes ändert sich nichts, sie müssen weiterhin splitten.

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