Endlich ist es wieder soweit: Der Sommer-DOM auf dem Heiligengeistfeld startet in die nächste Runde. Vom 25. Juli bis 24. August 2014 bietet die sommerliche der drei DOM- Veranstaltungen wieder jede Menge Nostalgie und Tradition, aber auch hochmodernen Fahrspaß. Für Jung und Alt und sowohl für Hamburger als auch Touristen ist auf 160.000 Quadratmetern mit mehr als 250 verschiedenen Attraktionen jede Menge Abwechslung geboten.
Zur Ferienreiseverordnung gibt es keine Verwaltungsvorschrift, deshalb auch keine Rechtsgrundlage für Schaustellerfahrzeuge. Es ist möglich, dass Fahrzeuge, die gemäß der eng korrespondierenden Straßenverkehrsordnung (StVO) vom Anwendungsbereich des Sonntagsfahrverbots ausgenommen sind, dem Samstagsfahrverbot der Fernreiseverordnung unterliegen und somit einer Ausnahmegenehmigung bedürfen.
Alle DOM-Termine für 2015 stehen bereits fest:
FRÜHLINGSDOM
vom 20. März bis 19. April 2015 (außer Karfreitag)
SOMMERDOM
vom 24. Juli bis 23. August 2015
WINTERDOM
vom 6. November bis 6. Dezember 2015
Anträge auf Zulassung zu den drei DOM-Veranstaltungen sind auf Formblättern der Freien und Hansestadt Hamburg – Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation – zu stellen und bis spätestens 15. August 2014 an die Freie und Hansestadt Hamburg zu richten.
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Termin: 8. bis 10. Mai 2015
Anträge auf Zulassung zum HAFENGEBURTSTAG HAMBURG für die sogenannte Bunte Meile sind auf Formblättern der Freien und Hansestadt Hamburg – Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation – zu stellen und bis spätestens 15. August 2014 an die Freie und Hansestadt Hamburg zu richten.
Auch wenn der 825. Hamburger Hafengeburtstag buchstäblich ins Wasser gefallen ist, können wir doch im Nachhinein sagen, dass das Hansedorf sich über zahlreiche Besucher freuen durfte. Es wurden nicht nur kulinarische Köstlichkeiten angeboten, sondern auch etliche Schausteller aus dem Kunstgewerbe waren vor Ort. Nächstes Jahr hoffen wir auf stahlenden Sonnenschein und beste Laune, wenn es beim 826. Hamburger Hafengeburtstag wieder heißt „Schiff Ahoi!“ Übrigens: Die Termine stehen schon fest: Vom 8. Mai bis 10 Mai 2015 wird gefeiert. Wir freuen uns schon jetzt auf Sie!
Nun ist es schon soweit: Am kommenden Wochenende feiern wir unseren Hafen und freuen uns, auch Sie im Hansedorf begrüßen zu dürfen. Vom 9. bis 11. Mai 2014 können Sie schlemmen und entdecken im maritimen Ambiente. Lassen Sie sich von singenden Seemännern mitnehmen auf große Fahrt! In entspannter Atmosphäre mit Sitzgelegenheiten, Holzhütten, einer Bühne und einem Shantychor können Sie den Hafengeburtstag genießen. Lassen Sie sich von norddeutscher Gastlichkeit ebenso überzeugen wie von unseren kulinarischen Köstlichkeiten. Ahoi und moin, moin!
Öffnungszeiten: 10.00 bis 24.00 Uhr
Ecke Vorsetzen
Im Juni 2012 haben das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (damals Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz), der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) und weitere 17 Verbände der Lebensmittelwirtschaft, des Handels und der Gastronomie die gemeinsame Initiative im Hinblick auf die „Leitlinien zur Minimierung von trans-Fettsäuren“ (TFA – Trans Fatty Acids) unterzeichnet. Der erste Bericht seit der Unterzeichnung der Initiative gibt einen ausführlichen Überblick über die zahlreichen Maßnahmen, die von den Verbänden bis dato getroffen wurden, um die Leitlinien zeitnah und bestmöglich umzusetzen.
Ab sofort können wieder Bewerbungen zum Hamburger Weihnachtsmarkt 2014 in der Spitalerstraße eingereicht werden. Die Bewerbungsfrist endet am 15. September 2014. Bewerbungen, die nach diesem Datum eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Es gilt der Eingangsstempel. Hier können Sie das Bewerbungsformalur als pdf herunterladen.
In diversen Gesprächen mit und unter den Kollegen der Fachgruppe II kommt man immer wieder auf das Thema der vor allem in Hamburg ständig steigenden Standgebühren, insbesondere auf den Weihnachtsmärkten. Viele Kollegen sind hier an der finanziellen Schmerzgrenze oder darüber hinaus angekommen. Gerne wird in den Gesprächen angeführt, wie sich das Thema Standgebühren in anderen Städten darstellt. Zum Beispiel werden auf den Weihnachtsmärkten in Bremen oder Lübeck nur Bruchteile der in Hamburg üblichen Standgebühren verlangt. Das hat zur Folge, dass in diesen Städten eine größere Vielfalt an kunstgewerblich orientierten kleinen Händlern zu finden ist.
Die Feiertage bieten sich an, einen schönen Bummel über den Frühlingsdom zu unternehmen. Wir wünschen allen viel Spaß und weisen hiermit noch einmal auf die geänderten Öffnungszeiten hin.
Gründonnerstag, 17. April 2014, 15.00 bis 24.00 Uhr
Karfreitag, 18. April 2014, geschlossen
Samstag, 19. April 2014, 15.00 bis 24.00 Uhr
Ostersonntag, 20. April 2014, 14.00 bis 24.00 Uhr
Ostermontag, 21. April 2014, 14.00 Uhr bis 23.00 Uhr
Kein Feuerwerk an Karfreitag.