Erinnerung für Minijob-Arbeitgeber: Meldung zur Sozialversicherung
Mit der sogenannten Vollständigkeitskontrolle informiert die Minijob-Zentrale die Arbeitgeber von Minijobbern jährlich über fehlende Meldungen zur Sozialversicherung: "Im Monat Mai startet unsere Vollständigkeitskontrolle. Wir informieren die Arbeitgeber, für welche Arbeitnehmer mindestens eine Meldung fehlt. Arbeitgeber, die von uns angeschrieben werden, müssen die fehlenden Meldungen nachholen und uns elektronisch übermitteln. Dafür kann auch die Ausfüllhilfe-Software sv.net genutzt werden. Hat der Arbeitgeber die angeforderte Meldung laut seinem System bereits vorgenommen, ohne dass diese bei der Minijob-Zentrale eingegangen und verarbeitet wurde, kann er die fehlende Meldung per Post, Fax oder E-Mail zusenden."
Mit BGN-App Sicherheit und Gesundheit im Betrieb checken
Mit der Web-App der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) können Mitgliederbetriebe der BGN leicht herausfinden, wie es um die Arbeitssicherheit und Gesundheit im eigenen Unternehmen bestellt ist. Fragen aus Checklisten werden beantwortet und das Programm gibt sogar Auskunft darüber, wie es beim Vergleich mit anderen Unternehmen aussieht. Mit dem Ergebnis werden Sie nicht allein gelassen. Vielmehr schlägt die App Angebote und Maßnahmen der BGN zur Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit im Betrieb vor. Zeitaufwand der Bearbeitung und Auswertung des Checks: rund 30 Minuten. Weitere Informationen und den Download zur App gibt es hier.