Nachdem das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden hat, dass Durchfahrverbote für Dieselfahrzeuge angeordnet werden können, wenn dies aus Gründen der Luftreinhaltung zum Gesundheitsschutz der betroffenen Bevölkerung erforderlich ist, gibt es auch in Hamburg Durchfahrtsbeschränkungen. Dies liegt der Aufstellung des Luftreinhalteplans im Juni 2017. Nach dem Urteil erreichte die Behörde für Umwelt und Energie eine Vielzahl von Fragen.

Hier geht es zu den Antworten auf die häufig gestellten Fragen.