Zur Einführung der neuen Kraftstoffmischung "E10" mit einem Anteil von bis zu 10 Prozent Bioethanol wurden mit der so genannten Kraftstoffqualitätsverordnung (10. BImSchV) strenge Vorschriften erlassen.
Scheinbar sind diese Bestimmungen an einigen Tankstellenbetreibern bzw. Mineralölkonzernen vorbeigegangen. Praktisch wird die bisherige Sorte "Super" (95 Oktan; E5 - 5 % Bioethanolanteil) nämlich kaum noch angeboten. Entweder wird man dann als Super-E5-Kunde durch das Tankstellenpersonal auf die meist deutlich teurere Sorte "Super Plus" verwiesen, oder die bisherige "Super Plus"-Tanksäule wird schlichtweg als "Super" mit 98 Oktan deklariert, natürlich zum (höheren) Preis des "Super Plus". Diese Praxis und das Endergebnis kennt man ja bereits hinreichend vom Normalbenzin. Der Deutsche Mineralölwirtschaftsverband reagiert in der Presse mit fadenscheinigen Rechtfertigungen und auf Kritik des Bundesministers für Umwelt sowie der großen Automobilclubs mit dem frechen Titel "E10: Uns reicht es!"
Dem LMS Hessen reicht es nun allerdings auch, und er geht in die Offensive. Die Missachtung der Pflicht, Bestandschutzsorten weiterhin anzubieten, ist nach § 20 Abs. 1 Ziff. 3 der 10. BImSchV bußgeldbewehrt.Darüber informiert R.Simak vom LMS Hessen.