Mit der sogenannten Vollständigkeitskontrolle informiert die Minijob-Zentrale die Arbeitgeber von Minijobbern jährlich über fehlende Meldungen zur Sozialversicherung: "Im Monat Mai startet unsere Vollständigkeitskontrolle. Wir informieren die Arbeitgeber, für welche Arbeitnehmer mindestens eine Meldung fehlt. Arbeitgeber, die von uns angeschrieben werden, müssen die fehlenden Meldungen nachholen und uns elektronisch übermitteln. Dafür kann auch die Ausfüllhilfe-Software sv.net genutzt werden. Hat der Arbeitgeber die angeforderte Meldung laut seinem System bereits vorgenommen, ohne dass diese bei der Minijob-Zentrale eingegangen und verarbeitet wurde, kann er die fehlende Meldung per Post, Fax oder E-Mail zusenden."