LAGS News 04/2010
Informationen des Landesverbandes Zum letzten Mal in diesem Jahr senden wir Ihnen heute die aktuellen News des Landesverbandes. Wir berichten heute über eine Kampagne gegen die Gebührenerhöhung auf den Wochenmärkten, die wir in den nächsten Wochen realisieren wollen.
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Jahrmarkt bleibt in der Innenstadt Seit gestern steht fest, dass der Jahrmarkt in Geesthacht weiterhin in der Innenstadt veranstaltet wird. Der Ausschuss für Bau und Verkehr hat eine Verlegung auf den Menzer-Werft-Platz abgelehnt. Der Landesverband hatte sich, gemeinsam mit Marktmeister Wolfgang Svensson und Ordnungsamtsleiter Heiko Holler, zuvor für den Erhalt des Jahrmarktes am traditionellen Standort eingesetzt. Am Menzer-Werft-Platz gibt es keine befestigte Oberfläche, was bei Wind massive Probleme durch Staub verursacht. Zudem ist die verfügbare Fläche nicht einmal halb so groß wie die Fläche in der Innenstadt. Wir freuen uns, dass man in Geesthacht erkannt hat, dass der Jahrmarkt in die Stadt gehört. Dass der Winterdom für viele Schausteller nicht sehr zufriedenstellend angelaufen ist, hatten wir ja schon im letzten Newsletter berichtet. Am vergangenen Freitag endete der 681. Winterdom und beschloss damit die Volksfestsaison 2010. Die frostigen Temperaturen und der erste Schneefall haben den Winterdom gerade zum Ende noch einige Besucher gekostet. Mit 2,7 Millionen Besuchern konnte das Niveau der vergangenen Jahre jedoch gehalten werden. Insgesamt ist das Dom-Jahr im Bezug auf die Gesamtbesucherzahlen zufriedenstellend – etwa 9,6 Millionen Besucher verdeutlichen, dass der Dom auch über Hamburg hinaus bekannt und beliebt ist. Insbesondere vor dem Hintergrund des letzten Winters, der nicht nur lang war, sondern auch eine Menge Frostschäden auf dem Heiligengeistfeld angerichtet hat, freuen wir uns, dass der Dom Anziehungspunkt für viele Hamburger und Hamburg-Besucher war, ist und bleibt. Kampagne gegen Gebührenerhöhung
Seit Jahren haben die Wochenmarkthändler mit steigenden Preisen zu kämpfen. Jetzt besteht die Gefahr, dass auch die Gebühren, die auf den Wochenmärkten erhoben werden, stark steigen. Zudem sind zusätzliche bürokratische Hürden geplant, die den Wochenmarkt und die Händler darüber hinaus belasten. ![]() Bereits seit Anfang 2010 zahlen die Hamburger Wochenmarkthändler 19 Prozent mehr Gebühren durch die nicht mehr ausgewiesene Umsatzsteuer. Dieses Geld sollte zweckgebunden verwendet werden – und zwar für Marketingmaßnahmen für die Wochenmärkte. Das ist bis heute nicht geschehen. Die aktuelle Haushaltsvorlage des Senats beinhaltet für die Wochenmärkte Gebührensteigerungen in zwei Runden: um je 500.000 Euro in 2011 und 2012. Es ist völlig unklar, wie die Wochenmarktbeschicker das bezahlen sollen. Aus diesem Grund wehren wir uns – und hoffen auch auf Ihre Unterstützung. In den nächsten Tagen und Wochen (bis Weihnachten) werden wir auf den Wochenmärkten Unterschriftenlisten auslegen, die uns in den Verhandlungen mit Behörden und Politik Rückhalt geben werden. Wir rechnen damit, bis Weihnachten wenigstens 14.000 Unterschriften zu sammeln. Wenn Sie uns dabei unterstützen wollen, melden Sie sich gerne bei Ulrike Glöde von unserer PR-Agentur unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 0 40 / 32 80 89 80. Eine Unterschriftenliste zum Download finden Sie auch hier. Neben den Unterschriftenlisten weisen wir mit Plakaten auf den Wochenmärkten auf die Pläne der Politik hin. Auch mit einem prominenten potenziellen Unterstützer der Kampagne sind wir derzeit in Kontakt um ihn für uns und die Wochenmärkte zu gewinnen. Helfen Sie uns, unterstützen Sie uns – es geht um ein Stück Hamburg.
Erfolgreich auf und mit den Wochenmärkten
Im November gab es eine Veranstaltung zum Thema "Erfolgreich auf und mit den Wochenmärkten", veranstaltet von der Handelskammer Hamburg und der IHK Schleswig-Holstein in Kooperation mit Borco Höhns und dem Verbandshaus Hamburg. Themen waren unter anderem die zukunftsorientierte Weiterentwicklung von Wochenmärkten, aber auch Erfolgsfaktoren und die Wettbewerbsfähigkeit der Märkte. ![]() Die Wochenmärkte leiden jedoch nicht nur unter zunehmend industrieller Produktion von Lebensmitteln und anderen Produkten und unter Discountern an jeder Ecke, sondern auch durch verschiedene Hürden, die es ihnen schwer machen, sich im Wettbewerb besser aufzustellen. So werden in Hamburg seit Jahresbeginn 2010 durch die Stadt 19 Prozent mehr eingenommen – die zweckgebundene Verwendung für Werbe- und Marketingmaßnahmen für die Wochenmärkte ist jedoch bis heute nicht realisiert. Der Wochenmarkthandel hat es im Wettbewerb zunehmend schwerer: Geringere Kundenfrequenzen, stagnierende Umsätze bei steigenden Kosten in Produktion und Betrieb, steigender Konkurrenzdruck. Hamburg ist die deutsche Wochenmarkthochburg. Die Politik und die Verwaltung der Stadt sollten dafür sorgen, dass die Wochenmärkte – und mit ihnen ein Stück Hamburg – erhalten bleiben. Zur Privatisierung von Volksfesten und Weihnachtsmärkten
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Mai 2009 eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichts aus 2008 aufgehoben. Hintergrund war eine Klage, eingereicht von einem Marktbeschicker, gegen die Privatisierung des Offenburger Weihnachtsmarktes. Das Bundesverwaltungsgericht kommt zu dem Schluss, dass eine Pflicht der Gemeinde besteht hinsichtlich der grundsätzlichen Sicherung und Wahrung des Aufgabenbestandes, der zu den Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises gehört. Zu diesem Bestand gehört auch die Veranstaltung eines traditionsbildenden und traditionellen Weihnachtsmarktes mit kommunalpolitischer Relevanz, der zugleich das Besucherinteresse an vertrauten und beliebten Darbietungen aus früheren Veranstaltungen beachtet und zur Förderung der Kontakte der Gemeindebürger untereinander beiträgt, bei dem damit soziale und kulturelle Gesichtspunkte prägend sind. Die Gemeinde hat grundsätzlich das Recht, Volksfeste durchzuführen. Es steht jedoch nicht im freien Ermessen einer Gemeinde, Volksfeste zu übernehmen und sich ihrer jederzeit wieder zu entledigen. Zugleich muss sich die Gemeinde Einwirkungs- und Steuerungsmöglichkeiten vorbehalten. Das Bundesverwaltungsgericht beschreibt zudem, in welchem Rahmen und unter welchen formellen Gegebenheiten Aufgaben an private Veranstalter abgegeben werden können. Wir freuen uns, wenn Ihnen unser Newsletter gefällt. Wenn Sie ihn nicht mehr erhalten wollen, senden Sie uns bitte eine kurze Mail.
Wenn Sie Fragen oder Anregungen dazu haben, sprechen Sie uns gerne an! Herzliche Grüße, Ihr Dirk Marx, LAGS |