LAGS News 03/2011
Informationen des Landesverbandes Der Frühling ist da, die Natur erwacht, und auch die Zeit der Open-Air-Veranstaltungen beginnt wieder: Ende März startet der Frühjahrsdom und eröffnet die Saison der Volksfeste. Wegen der Osterfeiertage geht der Dom sogar einen Tag länger, endet erst am Ostermontag.
In unseren News berichten wir heute von Neuigkeiten aus dem Bundesverband sowie von der Jahreshauptversammlung des Landesverbandes. |
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Aus dem Landesverband Auf einer Sitzung des Landesverbandes in dieser Woche wurde beschlossen, dass die Verwaltung aufgefordert werden soll, auf Ökostrom umzusteigen. Nach der Reaktorkatastrophe in Japan ist es wichtig, dass unsere Volksfeste auch ökologisch weiterhin eine Vorreiterrolle einnehmen. Die Investitionen der letzten Jahre haben diese Rolle bereits unterstrichen. In eigener Sache
Im Namen des Präsidiums des Landesverbandes möchte ich mich bei Ihnen für die erneute Bestätigung des gesamten Präsidiums im Amt bedanken. Wir alle haben uns sehr über das deutliche Forum gefreut und werden alles daran setzen, die in uns gesetzten Erwartungen zu erfüllen. Anbei finden Sie aus diesem Grund ein Schreiben, das die aktuellen Herausforderungen, denen wir als Landesverband gegenüberstehen, noch einmal schildert. Der BSM informiert zum Bundesimmissionsschutz
Bereits Anfang 2007 hatte sich der BSM an den damals zuständigen Umweltminister, Sigmar Gabriel, gewandt, mit der Bitte, die Belange des Reisegewerbes bei der Umsetzung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung, zu berücksichtigen. Der BSM beantragt im Zuge der Änderung der 35. BlmSchV eine bundesweit geltende Ausnahmemöglichkeit für die im Schausteller- und Zirkusgewerbe sowie für die im Markthandel verwendeten Fahrzeuge zu schaffen. Grund ist unter anderem die geringe Laufleistung dieser Fahrzeuge. Zudem ist die Anschaffung eines neuen LKW oder einer neuen Zugmaschine für Klein- und Kleinstunternehmen finanziell nicht tragbar.
Gebühren für Wochenmärkte
In Harburg gibt es derzeit eine kleine Anfrage an den dortigen Bezirksamtsleiter, in der es um die Gebühren für private Wochenmärkte geht. In den Hamburger Bezirken gibt es für Märkte unterschiedliche Gebührensätze als Festsetzungsgebühr oder aber Sondernutzungsgebühr. In der kleinen Anfrage des Abgeordneten Heinz Beeken geht es unter anderem darum, welche Kriterien den unterschiedlichen Gebührensätzen zu Grunde liegen. In Harburg beträgt die Festsetzungsgebühr 150,00 €, in Altona wird solch eine Gebühr überhaupt nicht erhoben, in Wandsbek gibt es eine, die Gebühr individuell regelnde Bandbreite. Ziel der Anfrage ist es, eine Aussage zum Gebührenniveau im Bezirk zu erhalten, die den Markthändlern Planungssicherheit gibt. Sowohl Bevölkerung als auch Politik sind an einem funktionierenden, aber natürlich auch florierenden Marktgeschehen interessiert. In diesem Zusammenhang hielt Wilfried Thal im November 2010 einen Vortrag zur Wettbewerbsfähigkeit der Wochenmärkte. Wie haben sich die Wochenmärkte in den letzten Jahren verändert? Vor welchen Herausforderungen stehen die Wochenmärkte derzeit im Allgemeinen und in Hamburg im Speziellen? Der Vortrag kann auch auf unserer Webseite eingesehen und runtergeladen werden. Sonderkonditionen bei Metro und Hyundai
Die Metro bietet auch in den nächsten Wochen Sonderkonditionen für die Mitglieder des BSM an. Im März und April gibt es Sonderpreise auf verschiedene Kernartikel für Reinigung, Hygiene und Büro. Auch auf Osterartikel gibt es besondere Konditionen. Die Angebote sind als pdf-Dokumente auf unserer Webseite einsehbar. Hyundai erweitert das Spektrum der rabattierten Fahrzeuge um die Sondermodelle i10, i20 und i30/i30cw. Dies teilt der BSM in einer aktuellen Pressemitteilung mit. Genannte Modelle sind ab sofort nicht mehr grundsätzlich vom Rahmenabkommen ausgeschlossen. Bei Kaufinteresse fragen Sie Ihren Händler nach einem konkreten Angebot. Neues vom BSM
Am Mittwoch, 9. März 2011, hatten wir Gelegenheit, das von uns erbetene Gespräch mit der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales in Bremen, Senatorin Rosenkötter, zu führen. Ausgelöst durch den Dioxin-Skandal im vergangenen Jahr, sind Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern auch auf die Verbände zugekommen, die eine Stellungnahme zu acht Leitfragen abgeben konnten. Dieses Positionspapier war Grundlage für das Gespräch mit Frau Senatorin Rosenkötter. Die Ergebnisse des Gesprächs sowie die Antworten des BSM auf die Leitfragen werden auch im nächsten Komet nachzulesen sein. Bereits Ende Januar fand die Plenumstagung des BSM in Berlin statt. Verschiedene Fachthemen, beispielsweise die Europäische Dienstleistungsrichtlinie, Umwelt- und Sonntagsfahrverbote sowie Lebensmittelhygiene, wurden besprochen, ebenso wie zu ergreifende Maßnahmen seitens des BSM und der Landesverbände. Interessant war zum Beispiel, dass der traditionelle Übergang des Betriebes von einer Generation in die nächste im Schaustellergewerbe noch sehr häufig praktiziert wird, im Markthandel dagegen nicht mehr in diesem Maße. Wir sollten hierzu Gespräche mit Politikern führen um auszuloten, ob und in welchem Maße das rechtliche und wirtschaftliche Umfeld im Markthandel verbessert werden kann, um die Unternehmensnachfolge in der Familie wieder attraktiver zu machen. Revisionsbericht des BSM
Die Revision ergab, gemäß der Rechnungslegung der Jahre 2009 und 2010, dass die Haushaltsführung sehr sparsam ist und alle Ausgaben durch Belege dokumentiert sind. Der einzige Kritikpunkt bezieht sich auf die Dokumentation der Ausgaben, im Bereich der Reise- und Repräsentationskosten. Es ist allgemein bekannt, dass die personelle Ausstattung der BSM-Geschäftsstelle in Bonn sehr gering ist, weshalb nicht nach jeder Dienstreise oder Einladung eine mehrseitige Abrechnung erstellt werden kann. So sind in den Jahren 2009 und 2010 einige Abrechnungen etwas stiefmütterlich und deshalb zuwenig dokumentiert geraten, andere waren hingegen einwandfrei und gut dokumentiert. Aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit bitten wir zukünftig für jede Reiseabrechnung eine standardisierte Vorlage zu verwenden, woraus der Reisezweck hervorgeht und woran die Einladung angeheftet ist. Bei Bewirtungen wünschen wir uns, dass der Anlass und die Gäste angegeben werden, eventuell in anonymisierter Form. Hier gibt es bereits eine bewährte Vorlage des Landesverbandes Hamburg. Ansonsten gibt es keine Kritikpunkte. Urteil des EuGH zur Besteuerung bei Imbissen
Nach einem Urteil des EuGH muss bei Imbissen künftig nur noch mit sieben Prozent Umsatzsteuer besteuert werden. Im Urteil vom 10. März heißt es unter anderem, "die vom vorlegenden Gericht genannten Dienstleistungselemente bestehen nämlich nur in der Bereitstellung behelfsmäßiger Vorrichtungen, d. h. ganz einfacher Verzehrtheken ohne Sitzgelegenheit, um einer beschränkten Zahl von Kunden den Verzehr an Ort und Stelle im Freien zu ermöglichen." In diesem Zusammenhang schade ist, dass wir teilweise bereits mit 19 Prozent versteuert haben. Für die Zeltbetriebe indes ändert sich nichts, sie müssen weiterhin splitten. Wir freuen uns, wenn Ihnen unser Newsletter gefällt. Wenn Sie ihn nicht mehr erhalten wollen, senden Sie uns bitte eine kurze Mail.
Wenn Sie Fragen oder Anregungen dazu haben, sprechen Sie uns gerne an! Herzliche Grüße, Ihr Dirk Marx, LAGS |