LAGS News 01/2010
Neue Zulassungs- und Benutzungsordnung für Wochenmärkte
Schon seit Jahrzehnten ist es auf Hamburgs Wochenmärkten üblich, dass alle Händler eine Tageszulassung erhalten. Dabei bekommen sie am Morgen einen Standplatz zugewiesen, den sie gegen Mittag bezahlen, sobald das erste Geld eingenommen wurde. Die meisten Händler haben auf den verschiedenen Märkten sogar ihren Stammplatz, auf dem sie regelmäßig zu finden sind.
Dieses bewährte Prinzip soll nach der Kritik des Rechnungshofes nun von den Verbraucherschutzämtern verworfen werden. Die Neufassung der "Zulassungs- und Benutzungsordnung für Wochenmärkte" sieht vor, dass zukünftig alle Händler, bis auf solche mit landwirtschaftlichen Produkten und neue Bewerber, eine Jahreszulassung erwerben müssen. Bei dieser Regelung würde dann ein fester Betrag monatlich vom Konto der Marktleute abgebucht. Die Verträge, die die Marktleute mit der Stadt abschließen, beinhalten weder die Zusicherung eines festen Standplatzes, noch Regelungen, sollte der Markt überfüllt sein oder verlegt werden. Der Landesverband des Ambulanten Gewerbes und der Schausteller Hamburg e.V. spricht sich ganz klar gegen diese Neuregelung aus, weil sie den Händlern die Flexibilität nimmt und die attraktive Hamburger Wochenmarktkultur, die einen wertvollen Beitrag zur Nahversorgung leistet, aufs Spiel setzt. Die alte Regelung hat sich schon seit den Anfangstagen der Hamburger Wochenmärkte bewährt und darf nicht durch ein bürokratisches Monster ersetzt werden.
Alstervergnügen 2010 – ein voller Erfolg
Auf der Pressekonferenz vor dem Alstervergnügen 2010 hatte Dirk Marx, Geschäftsführer Alstervergnuegen 2010der WAGS Hamburg Events GmbH, in Anspielung auf einen Abendblattartikel noch ironisch gewitzelt, dass Alstervergnügen sei eine Bier- und Wurstveranstaltung und dazu stehe es auch. Am ersten Septemberwochenende bewies Norddeutschlands größtes sommerliches Straßen-Festival aber wieder, dass es deutlich mehr zu bieten hat als Grillgut und Kaltgetränke. Über 800.000 Besucher genossen bei spätsommerlichen Temperaturen und Sonne satt das vielfältige Programm auf den sieben Bühnen rund um die Alster. Ein weiteres Highlight war die Eröffnung des RTL Spendenmarathons, der am Donnerstagnachmittag live vom Alstervergnügen aus gestartet wurde. Im Zuge seiner Spendenaktion hatte sich RTL auch eine ganz besondere Aktion für den Abend überlegt. Auf dem Alstervergnügen konnten die Besucher Kerzen kaufen, deren Erlös wohltätigen Zwecken zu Gute kommen wird, so wurde das Gelände rund um die Alster zu einem einmaligen Lichtermeer aus Kerzen. Die Schlusspunkte setzten jeden Abend traditionsgemäß die spektakulären Feuerwerke über der Alster, die auch in diesem Jahr den Nachthimmel erhellten und die Besucher begeisterten.
Sicherheitskonzepte werden detaillierter - Pützchens Markt
Sicherheitskonzepte von Großveranstaltungen sind seit dem tragischen Unglück auf der Loveparade in Duisburg immer mehr in den Fokus von Behörden, Veranstaltern und Öffentlichkeit gerückt. Gerade in Nordrhein-Westfalen wurden die Kontrollen der Sicherheitsmaßnahmen verschärft, nachdem Medienberichten zufolge das Unglück in Duisburg auch eine Konsequenz missachteter Warnungen von Ämtern gewesen sein soll. Nun müssen alle beteiligten Ämter zustimmen, um eine Veranstaltung zu genehmigen.
Eine erste Bewährungsprobe ist hierbei der Pützchens Markt in Bonn. Das Sicherheitskonzept für den traditionellen Jahrmarkt, der in diesem Jahr vom 9. bis 14. September stattfindet, musste überarbeitet werden, nachdem der Bonner Feuerwehrchef angekündigt hatte, dass die Kirmes in ihrer bisherigen Form nicht genehmigt werden könnte. Daraufhin überarbeitete die Stadt Bonn ihr Sicherheitskonzept kräftig, nun wird ein Sicherheitsdienst die Besucherströme an heiklen Stellen lenken, ebenso wurde der Brandschutz verbessert und die Breite für Wege sowie die Fluchtwege neu definiert. Nun sollen die in den fünf Festtagen erwarteten 1,1 Millionen Besucher die Kirmes sicher genießen können.
Bundessozialgericht entscheidet über Versicherungsfortlauf
Ende 2007 lief die Pflichtversicherung für Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) aus. Damals informierte die Genossenschaft alle Betroffenen frühzeitig darüber, dass die Versicherung zukünftig als freiwillige Unternehmensversicherung weitergeführt wird. Gleichzeitig wurden die Unternehmen auch über ihre Kündigungsmöglichkeiten aufgeklärt. Ob diese Versicherungsfortführung wirklich rechtmäßig war, muss nun das Bundessozialgericht (BSG) klären. Nach einem ersten Urteil des Sozialgerichts Aachen wird der Prozess dank einer so genannten Sprungrevision vom BSG weitergeführt, dieser Schritt treibt die letztendliche Klärung der Rechtsfrage deutlich voran. In der Vergangenheit waren Widersprüche beim BGN und mehrere Klagen bei Sozialgerichten eingereicht worden, die Urteile dieser ersten Instanzen waren allerdings widersprüchlich.
Bald schon ist Weihnachtszeit ...
Tatsächlich sind in den Supermärkten schon jetzt Lebkuchen und allerlei anderes weihnachtliches Gebäck zu finden. Auch für die Weihnachtsmärkte laufen die Vorbereitungen bereits auf Hochtouren. Insbesondere in Richtung Dänemark und des gesamten skandinavischen Raums werden derzeit aktiv Marketingmaßnahmen für die Hamburger Weihnachtsmärkte realisiert. In Kooperation mit Hamburg Tourismus werden dort derzeit 15.000 Flyer für die Weihnachtsmärkte verteilt; auf Feiern, Festivals und in Zusammenarbeit mit der dänischen Staatsbahn für die hiesigen Märkte geworben.
Belebung der Hafencity?
Die WAGS Hamburg Events GmbH plant die Schaffung eines neuen Wochenmarktes in der Hamburger Hafen-City. Die Chancen, dort als privater Investor mit einem Wochenmarkt aktiv werden zu können, haben sich in den letzten Wochen deutlich verbessert. Für das Quartier wäre ein Wochenmarkt eine klare Aufwertung: als Treffpunkt und Kommunikationserlebnis. Wir halten Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden!
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Herzliche Grüße,
Ihr Dirk Marx,
Präsident des Landesverbandes des Ambulanten Gewerbes und der Schausteller Hamburg e.V.
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