Nach einem Urteil des EuGH muss bei Imbissen künftig nur noch mit sieben Prozent Umsatzsteuer besteuert werden. Im Urteil vom 10. März heißt es unter anderem, "die vom vorlegenden Gericht genannten Dienstleistungselemente bestehen nämlich nur in der Bereitstellung behelfsmäßiger Vorrichtungen, d. h. ganz einfacher Verzehrtheken ohne Sitzgelegenheit, um einer beschränkten Zahl von Kunden den Verzehr an Ort und Stelle im Freien zu ermöglichen."

In diesem Zusammenhang schade ist, dass wir teilweise bereits mit 19 Prozent versteuert haben. Für die Zeltbetriebe indes ändert sich nichts, sie müssen weiterhin splitten.