Die Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung vom 26. August 2022 (Energiesparverordnung) der Bundesregierung fordert die Gesellschaft insgesamt auf, Energie einzusparen. Das stationäre Gewerbe trifft schon die detaillierten Vorgaben zu den Einsparungsmaßnahmen.

Da es auf den Märkten jedoch keine Außenwerbung oder Beleuchtung gibt, keine Raumtemperaturen begrenzt werden müssen, da wir im Freien handeln, konzentrieren sich die Einsparpotenziale auf die Händler oder Unternehmen selbst.

Der Hamburger Senat hat sich eine Einsparung von zwanzig Prozent zum Ziel gesetzt und unsere Betriebe sollten sich daran beteiligen, indem sie eine betriebliche Prüfung zum Einsparen in jeglicher Form von Energie mit auf den Weg bringen.

Wir bitten darum, hier aktiv zu werden und dem Landesverband Beispiele zu nennen, wie dem nachgekommen wurde, um Nachfragen beantworten zu können.

Wir wünschen Ihnen hierbei viel Erfolg!