Arbeitgeber und Minijobber stellen oft die Frage, wie sich der Mindesturlaub berechnet. Mit dem Urlaubsrechner stellt die Minijobzentrale hierfür eine einfache und praktische Hilfe zur Verfügung: Die Grundlage zur Berechnung des Mindesturlaubsanspruches ist grundsätzlich die Anzahl der regelmäßigen Arbeitstage pro Woche. Wie viele Stunden an den jeweiligen Tagen gearbeitet werden, ist für die Urlaubsberechnung unerheblich. Beachten Sie: Voller Urlaubsanspruch besteht erst nach einer Wartezeit. Arbeitnehmer können Urlaub beanspruchen, wenn sie mindestens einen Monat im Arbeitsverhältnis stehen. Anspruch auf den vollen Jahresurlaub haben sie aber erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten. Hier geht es zum Urlaubsrechner.