Seitens des Bundesverbandes Deutscher Schausteller und Marktkaufleute (BSM) wurde bei der Überarbeitung vorrangig darauf geachtet, dass die baulichen und betrieblichen Anforderungen hinreichend genau differenziert werden bei der Abgabe von Lebensmitteln mit unterschiedlichem Hygienerisiko – vergleiche Imbiss und Obstverkauf. Die aktuelle Fassung der früheren ASI – jetzt nur noch Leitlinie – kann hier heruntergeladen werden.