Seit dem 13. Dezember 2014 regelt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Auch wir sind davon nicht ausgenommen. Zum Teil gelten allerdings Übergangsfristen bis Ende 2016. Auch bei loser Ware muss aber über die Verwendung von Allergenen informiert werden. Zuvor war eine Allergenkennzeichnung nur auf Lebensmitteln in Fertigpackungen verpflichtend. Wir haben ein Formular vorbereitet, in denen Sie Ihre Kunden darauf hinweisen können, welche allergenen Stoffe in Ihren losen Waren enthalten und verarbeitet sind. Außerdem können Sie eintragen, welche kennzeichnungspflichtigen allergenen Stoffe zwar nicht Teil der Rezeptur sind, eine Kontamination allerdings nicht zu 100 Prozent auszuschließen ist. Das Formular finden Sie hier.