Nach § 1 Absatz 1 und 2 des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge (ABMG) sind bestimmte Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen von der streckenbezogenen Maut für schwere Lkw ausgenommen. Mautbefreite Kraftomnibusse und Fahrzeuge der Streitkräfte werden vom System selbständig erkannt. Wenn Sie andere mautbefreite Fahrzeuge/Fahrzeugkombinationen einsetzen, die in der nachfolgenden Aufstellung enthalten sind, so haben Sie die Möglichkeit, diese bei der mit der Mauterhebung beauftragten Betreibergesellschaft Toll Collect GmbH registrieren zu lassen, um unnötige Ausleitungen, Kontrollen und Nacherhebungsbescheide zu vermeiden.

Information zur Registrierung mautbefreiter Fahrzeuge